Dachdecker-Innung  Hamburg

Die Auftragsvergabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Dachdeckerhandwerk beobachtet in zunehmendem Umfang "Firmen", die sich mit illegalen und unlauteren Geschäftspraktiken bzw. fernab jeglicher gesetzlicher und fachlicher Voraussetzung im Bereich der Dach- und Fassadenarbeiten tummeln.

Wir stellen hierzu fest:

Diese Firmen haben mit dem Dachdeckerhandwerk nichts zu tun.
Im Sinne des Verbrauchers ist dringend Aufklärung geboten.

Was ist nun typisch für "Dach- und Fassadenhaie"?

Die von uns angeprangerten "Dach- und Fassadenhaie" bieten regelmäßig per Zeitungsinserat ("Billigquadratmeter") und durch Vertreterbesuch Arbeiten an Dach und Fassade an und zeichnen sich durch vielgestaltige illegale Praktiken aus.

Was haben die Dach- und Fassadenhaie regelmäßig nicht vorzuweisen?

Es liegt regelmäßig keine Eintragung in die Handwerksrolle und vor allem Dingen keine Innungsmitgliedschaft vor!

Welche Tips geben wir dem Verbraucher?

Fallen Sie nicht auf "Vertreterbesuche" oder "Billigquadratmeterangebote" herein!
Rufen Sie im Zweifelsfall die DACHDECKER-INNUNG HAMBURG oder die HANDWERKSKAMMER an und fragen Sie nach der Zugehörigkeit zur Dachdecker-Innung bzw. nach der Eintragung in die Handwerksrolle und erkundigen Sie sich in jedem Fall nach Erfahrungen über die betreffende Firma!
"Überschlafen" Sie immer ein Angebot, bevor Sie es unterschreiben!
Lassen Sie sich von der Dachdecker-Innung die Adressen mehrerer Dachdeckerbetriebe geben und holen Sie von diesen ein Angebot ein! Stellen Sie zu Detailpunkten des Angebots Fragen an den Dachdeckermeister!

Wie erkennen Sie in den meisten Fällen unsolide Firmen?

Verträge müssen sofort unterschrieben werden.
Verträge werden dem Verbraucher nicht zur Überprüfung bzw. zum Vergleich überlassen.
Es werden Sonderaktionen von Bedachungsmaterialherstellern versprochen bzw. die Vertreter geben sich als deren Repräsentanten aus.
In den Verträgen werden bis zu 80 % Vorauszahlung verlangt.
Durch die Vertragsgestaltung wird versucht, dem Verbraucher vorzutäuschen, es liege ein Festpreis vor.

Und noch etwas:

Falls Sie Hinweise nicht beachtet haben und "hereingefallen" sind, setzen Sie sich mit der DACHDECKER-INNUNG, der HANDWERKSKAMMER, der ORDNUNGSBEHÖRDE oder der POLIZEI oder in Verbindung.
Es gibt das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften.
Das Gesetz hat im wesentlichen zum Inhalt, sog. "Überrumpelungsgeschäfte" an der Haustür zu verhindern, indem im Falle des Abschlusses eines "Haustürvertrages" (und ähnlicher Situation) der Vertrag erst wirksam wird, wenn der Kunde ihn nicht binnen einer Frist von einer Woche schriftlich widerruft.
Da ein Großteil der "Dach- und Fassadenhai-Verträge" gerade an der Haustür abgewickelt wird, ist dies eine wichtige Mitteilung an den Verbraucher.
Im Zusammenhang mit dem o. g. Gesetz ist allerdings deutlich darauf hinzuweisen, daß die gesetzliche Widerrufsmöglichkeit nicht besteht, wenn die mündlichen Verhandlungen, die zum Abschluß des Vertrages führen, auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt sind.

Also muß der Verbraucher folgendes beachten:

Stimmt das auf dem ausgewiesenen Vertrag angegebene Datum ? (Wenn der Vertrag "versehentlich" z. B. acht Tage zurückdatiert ist, greift das Gesetz praktisch nicht mehr zum Schutz des Verbrauchers.)

Auf dem Vertrag darf nicht der Hinweis erscheinen, daß der Vertragsabschluß durch einen vorher vereinbarten Termin zustande gekommen ist (der Vertreter also bestellt wurde).

Wichtig:

Vor Vertragsabschluß sich im o. g. Sinne bei der Dachdecker-Innung erkundigen, kann viel Ärger ersparen.






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Dachdecker-Innung Hamburg
Maurienstraße 5
22305 Hamburg
 
Tel. 040 / 24 89 60 60
innung-hamburg@dachdecker.de
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